Schufa - Auskunft und Anfrage - negativer Schufa Eintrag
Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung. Ihre Mitgliedsunternehmen sind in erster Linie Banken und Sparkassen, aber auch viele Unternehmen, die ihren Kunden Zahlungsziele und Teilzahlungsmöglichkeiten gewähren. Dazu gehören Telekommunikationsunternehmen, Energielieferanten, Warenversandhäuser, aber auch Inkassobüros.
Die Auskunftsmöglichkeiten sind unterschiedlich ausgestaltet und werden individuell vereinbart. Je umfangreicher die Auskunft, desto höhere Gebühren muss ein Mitgliedsunternehmen entrichten.
Privatpersonen sind nicht Schufa-auskunftsberechtigt
Auskünfte erhält nur, wer als Mitglied der Schufa registriert ist. Die Mitgliedschaft ist gebührenpflichtig und setzt in der Regel ein gewerbliches Interesse voraus. Privatpersonen, beispielsweise Nachbarn oder Verwandte, haben daher keine Möglichkeit, sich Auskünfte über andere zu verschaffen. Vermieter verlangen von ihren Mietinteressenten oft eine Selbstauskunft aus der Schufa.
Schufa Klausel
Eine Eintragung in die Schufa erfolgt in der Regel auch nur, wenn das Mitgliedsunternehmen mit dem Kunden eine Schufa-Klausel vertraglich vereinbart hat. Diese ist heute zumindest im Bankbereich Standard. Der Kunde kann sie zwar ablehnen, wird dann aber als Kunde meist abgelehnt. Im Ausland ansässige Unternehmen interessieren sich normalerweise nicht für die deutsche Schufa und informieren sich allenfalls über ihre einheimischen Auskunfteien, die aber selbst keine Daten aus Deutschland sammeln.
Wann wirkt eine Schufa-Eintragung positiv, wann negativ?
Die Mitgliedschaft beruht vornehmlich auf der Vereinbarung, dass die Mitgliedsunternehmen der Schufa die ihnen vorliegenden Informationen über das Zahlungsverhalten ihrer Kunden mitteilen und im Gegenzug von der Schufa Informationen abrufen können, die die Schufa insgesamt über eine bestimmte Person gespeichert hat. Die Informationen sind positiver und negativer Art.
Als positiv gilt eine Information, die auf ein vertragsgerechtes Verhalten eines Kunden im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung schließen lässt. Wenn also ein in der Schufa verzeichneter Bankkredit ordnungsgemäß bedient wird, enthält die Schufa außer dem Krediteintrag keine weiteren Hinweise. Diese Aussage ist positiv zu verstehen.
Folgen einer negativen Schufa-Eintragung
Wird der Kredit nicht bedient, meldet der Kreditgeber einen Saldo an die Schufa. Dieser Saldo wirkt dann als eine negative Eintragung, da er die Feststellung beinhaltet, dass diese Person nicht oder nur bedingt kreditwürdig ist, also eine schlechte Bonität aufweist. Ein Dritter, der die Schufa einsieht, kann daraus folgern, dass diese Person bei der Eingehung zusätzlicher Zahlungsverpflichtungen mit Vorsicht zu bewerten ist. Oft wird dann eine weitere Geschäftsverbindung abgelehnt. Die betreffende Person erhält dann keinen Handyvertrag mehr oder muss bei einer Warenbestellung im Versandhaus Vorkasse leisten. Wenn die Kündigung eines Girokontos eingetragen ist, wird der Kontoinhaber bei der Beantragung eines neuen Girokontos mindestens eine angemessene Begründung für die Umstände vortragen müssen.
Eine lediglich verspätete Zahlung einer Rechnung bei einer Warenbestellung wird hingegen noch nicht in der Schufa vermerkt. Eine diesbezügliche Eintragung setzt in der Regel einen gerichtlichen Mahnbescheid voraus. Auch eine Person, die sich noch nie etwas zu Schulden hat kommen lassen, kann so mit einer Eintragung konfrontiert werden. Die Bewertung ihrer Bonität erfolgt aber immer in einer Gesamtbetrachtung, so dass eine solche Eintragung zwar negativ ist, aber für eine Kreditentscheidung noch nicht ausschlaggebend sein muss. Die Vereinbarung einer Ratenvereinbarung mit einem Inkassobüro wird nicht vermerkt, es erfolgt lediglich die Saldoinformation. Eine automatische Information des Bürgers durch die Schufa erfolgt normalerweise nicht.
Eintragungen positiver Art und ihre Bedeutung im Alltag
Die Schufa speichert und löscht:
- Personendaten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnadresse und frühere Anschriften. Wenn eine Person oft umzieht, wirkt dieser Umstand meist negativ, da er auf Probleme mit den Vermietern hindeuten kann.
- Informationen über Vertragsdaten zu Darlehens- und Leasingverträgen mit Betrag und Laufzeit. Wird der Vertrag abbezahlt, wird die Erledigung vermerkt. Diese wirkt positiv, da diese Person ihre Vertragspflichten ordentlich erfüllt hat. Selbst wer mehrere Kredite aufgenommen hat, weist sich mit deren Erledigung als vertragstreuer und vertrauenswürdiger Kunde aus und empfiehlt sich für weitere Geschäfte.
- Einrichtung eines Girokontos, Kreditkartenausgabe, Mobilfunkverträge, Bewilligung eines Versandhauskontos bei Kauf auf Rechnung oder Raten- oder Zielzahlung. Die Schufa löscht diese Daten automatisch drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung. Giro- und Kreditkartenkonten sowie Versandhauskonten werden sofort gelöscht, wenn sie aufgelöst werden und keine Rückstände bestehen.
Negative Eintragungen und ihre Erledigung
Die Schufa speichert auch negative Daten:
- nach mindestens zwei Monaten Verzug bei Zahlung der Kreditraten wird der Saldo gemeldet,
- Meldung des Saldos, wenn ein Kredit, eine Kreditkarte oder ein Girokonto gekündigt oder der Saldo tituliert wird.
Sobald der Kontoinhaber diese Umstände reguliert, wird ein Erledigungsvermerk eingetragen. Die Daten werden dann zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr ihrer Eintragung oder Erledigung gelöscht. In der Zwischenzeit bewirken sie aber eine negative Interpretation über das Zahlungsverhalten dieser Person in der Auskunft an Dritte. Wird ein Giro-. Kredit- oder Kreditkartenkonto für missbräuchliche Zwecke benutzt, kann der Eintrag auch nach dem Ausgleich des Saldos nicht durch einen Erledigungsvermerk repariert werden. Hierzu gehören vor allem betrügerische Handlungsweisen.
Kreditvoranfrage statt Kreditanfrage!
Wenn eine Bank eine Kreditanfrage stellt, wird diese zehn Tage lang in den Auskünften an Dritte mitgeteilt. Stellt der Kreditnehmer in dieser Zeit mehrere Kreditanfragen, wirkt sich dies nachteilig für ihn aus. Um diesen Effekt zu verhindern, muss er bei der jeweils anfragenden Bank darauf drängen, lediglich eine Kreditvoranfrage zu stellen, die nicht in der Schufa vermerkt wird.
Die Banken kennen diese Situation, stehen ihr aber oft gleichgültig gegenüber. Die Kreditanfrage selbst wird in der Eigenauskunft erst nach zwölf Monate wieder gelöscht.
Eidesstattliche Versicherung und vorzeitige Löschung
Die Schufa speichert darüber hinaus Informationen, die sie aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte entnimmt. Im Schuldnerverzeichnis werden die Eidesstattliche Versicherung und, wenn der Schuldner einer Forderung deren freiwillige Abgabe verweigert, der Haftbefehl zu ihrer Erzwingung eingetragen. Diese Daten werden aber sofort im Schuldnerverzeichnis und in der Folge auch in der Schufa wieder gelöscht, wenn der Schuldner unter Vorlage einer Erledigungserklärung seines Gläubigers gegenüber dem Amtsgericht nachweist, dass die Forderung durch Zahlung erledigt ist. Die Zahlung kann auch aufgrund einer vergleichsweisen Einigung erfolgt sein. Ansonsten bleiben Eidesstattliche Versicherung und Haftbefehl drei Jahre eingetragen und werden dann automatisch gelöscht. Die Eidesstattliche Versicherung gilt meist als ein besonderes gravierendes Merkmal und blockiert jegliche weitere finanzielle Geschäftsverbindung.
Eröffnung einer Privatinsolvenz
Ferner wird die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und eines normalen Insolvenzverfahrens, sowie deren Abweisung mangels Masse in die Schufa eingetragen. Hier erfolgt die Löschung erst fünf Jahre nach dem Jahr der Eintragung. Wird das Verfahren abgeschlossen, erfolgt ein Hinweis auf die Erledigung. Damit ist diese Person schuldenfrei und wieder kreditwürdig.
Pfändungen und Arbeitslosigkeit werden nicht in der Schufa vermerkt
Einzelne Pfändungsmassnahmen durch den Gerichtsvollzieher oder Kontopfändungen, sowie Arbeitslosigkeit oder Bezug von Hartz-IV werden nicht eingetragen.
Die Schufa enthält auch keine Aussagen über die Vermögensverhältnisse oder Einkommenssituation einer Person.
Score-Wert bei der Schufa
Aus allen diesen Informationen berechnet die Schufa letztlich einen Score-Wert. Er gibt in einer Prozentzahl von 1 bis 100 pauschal Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person und wird regelmäßig aktualisiert. Zusätzlich werden das soziale Umfeld der Person, also die Wohngegend und das Konsum- und Zahlungsverhalten der dort wohnenden Personen, und angeblich weitere, allerdings in der Öffentlichkeit nicht näher bekannte Informationen zur Berechnung des Score-Wertes herangezogen.
Score-Werte unter 90 % sind kritisch und beruhen meist auf negativen Einflüssen der gespeicherten Person.
Schufa selbst sauber halten
Der Verbraucher, der daran interessiert ist, seine Schufa sauber zu halten, um beispielsweise einen Kredit, Girokonto oder Handyvertrag zu erhalten, hat verschiedene Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Er kann die Eintragung einer Eidesstattlichen Versicherung durch Zahlung der zugrunde liegenden Forderung sofort zur Löschung bringen. Bei Beträgen bis zu 1.000 EUR beispielsweise aus einer Handyvertragsforderung kann er durch Zahlung der Forderung und Bestätigung des Gläubigers über diese Zahlung ebenfalls erreichen, dass die Schufa die damit verbundene negative Eintragung sofort löscht.
Sollte er der Auffassung sein, dass eine Eintragung zu Unrecht erfolgt ist, kann er dies der Schufa mitteilen. Die Eintragung wird dann zunächst mit einem entsprechenden Vermerk versehen und, wenn sie sich nachweislich nach Rücksprache mit dem Gläubiger als falsch herausstellt, berichtigt, vervollständigt oder gelöscht.
Selbstauskunft, Bonitätsnachweis und Update-Service
Jeder Bürger hat das Recht, seine Schufa einzusehen und den Datenbestand zu kontrollieren. Der Gesetzgeber gibt den Auskunfteien, so auch der Schufa, vor, dass die Bürger ein Mal im Jahr kostenlos den über sie gespeicherten Datenbestand einsehen dürfen. Sie können die jeweilige Auskunftei auffordern, ihnen eine Selbstauskunft zu übersenden.
Unabhängig davon, kann jeder Bürger sich bei der Schufa registrieren und über eine ihm übersandte Zugangskarte jederzeit online Einblick in seine Schufa-Auskunft nehmen. Er zahlt dafür eine einmalige Gebühr von derzeit 18,50 EUR. Zusätzlich kann er gegen eine Gebühr von 18,50 EUR zwei Auskünfte anfordern. Ein Teil dient ihm als Bonitätsnachweis gegenüber Dritten (beispielsweise Vermieter), ein weiterer Teil informiert ihn persönlich über alle gespeicherten Daten zu seiner Person. Im Rahmen eines Update-Services kann man sich auch über aktuelle Eintragungen über E-Mail oder SMS informieren lassen.
