Restschuldversicherung - Restkrediteversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine meist freiwillige Absicherung, die die Raten nach festgelegten Kriterien für den Kreditnehmer übernimmt oder bei Tod den kompletten restlichen Kredit an die Bank zurückzahlt.

Varianten der Restschuldversicherung

Bei Restschuldversicherungen werden vier verschiedene Varianten unterschieden.

1. Restschuldversicherung zur Absicherung im Todesfall

Die für den Kreditnehmer günstigste Variante ist die reine Absicherung des Todesrisikos. Hier übernimmt die Restschuldversicherung die noch ausstehenden Raten bei Tod des Versicherungsnehmers. Sie entspricht vom Leistungsumfang einer klassischen Risikolebensversicherung.

2. Absicherung des Restkredites bei schwerer Krankheit

In der zweiten Variante ist zudem noch ein Versicherungsschutz bei schwerer Krankheit gegeben. Wenn bei dem Kreditnehmer eine in den Versicherungsbedingungen dokumentierte Krankheit diagnostiziert wird, übernimmt die Restschuldversicherung entweder die Raten für einen bestimmten Zeitraum oder den kompletten Restkredit.

3. Restschuldversicherung gegen Arbeitsunfähigkeit

In der dritten Variante wird der Versicherungsschutz durch eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit ergänzt. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall entsteht.

4. Komplettabsicherung mit der Restkrediteversicherung

In der vollständigen Absicherung ist bei der Restschuldversicherung darüber hinaus auch noch ein Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit gegeben. Wird der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit unverschuldet arbeitslos, übernimmt die Restschuldversicherung die laufenden Raten für einen bestimmten Zeitraum. Die jeweilige Versicherungssumme der Restschuldversicherung orientiert sich immer an der noch offenen Kreditsumme und fällt mit jeder Monatsrate weiter ab.

Wann leistet eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer alle Bedingungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise führen kann. Es gibt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen allerdings viele Ausschlüsse, die die Leistung begrenzen oder komplett ausschließen.

Versicherungsnehmer hat Beiweslast für den Versicherungsfall

Bei Tod des Versicherungsnehmers ist unverzüglich eine Meldung an die Gesellschaft zu machen, der Nachweis kann durch eine Sterbeurkunde erfolgen. Bei einer schweren Krankheit muss ein entsprechender Beleg des behandelnden Arztes beigefügt werden und bei Arbeitslosigkeit geeignete Papiere, die sowohl die Arbeitslosigkeit als auch das fehlende Verschulden nachweisen. Eine vorhandene Arbeitsunfähigkeit muss ebenfalls mit Belegen des behandelnden Arztes und einem genauen Nachweis des Krankheitsverlaufes belegt werden.

Warte- und Karrenzzeiten der Restschuldversicherung

Bei der Beantragung einer Versicherungsleistung muss der Versicherungsnehmer diverse Warte- und Karenzzeiten beachten. In der Regel besteht innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz innerhalb der Arbeitsunfähigkeitsversicherung und erst nach Ablauf dieser Wartezeit leistet der Versicherer.

Karenzzeiten sind vor allem bei der Absicherung vor Arbeitslosigkeit zu beachten. Hier muss der Versicherungsnehmer meist mindestens einen kompletten Monat arbeitslos sein, bevor die Gesellschaft die Zahlung der Raten übernimmt. Zusätzlich begrenzen viele Restschuldversicherer ihre Leistung auf einen bestimmten Monatszeitraum, dieser differiert von 12 bis hin zu 36 Monaten. Danach muss der Kreditnehmer die Raten wieder selbst übernehmen.

Krankheiten und Schwangerschaft von Versicherungsschutz ausgeschlossen

Bei der Absicherung gegen Tod oder schwere Krankheiten und Arbeitsunfähigkeit gilt es außerdem, die ausgeschlossenen Krankheitsbilder bzw. Lebensumstände zu beachten. So ist eine Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, außerdem sind die meisten psychischen Krankheiten ausgeschlossen. Wird der Todesfall zum Beispiel durch eine AIDS-Erkrankung verursacht, erhalten die Hinterbliebenen ebenfalls keine Leistung aus der Restschuldversicherung.

Kosten einer Restschuldversicherung

Die genauen Kosten für eine Restschuldversicherung hängen von dem Alter des Kreditnehmers und der Kreditsumme ab. Für einen 23-jährigen, der einen Kredit in Höhe von 9.200 € benötigt, liegt sie zum Beispiel bei 511 € Einmalprämie für die gesamte Laufzeit. Die Kosten differieren auch von Versicherer zu Versicherer. Je nachdem, welche Versicherungsgesellschaft angeboten wird, können die Unterschiede bis zu 40 % betragen.

Beispiel aus der Praxis

Hierbei handelt es sich um eine Darlehensabrechnung für einen Volkswagen, der über die Volkswagen Bank finanziert werden sollte, probehalber wurde eine Restschuldversicherung mit hinzugerechnet (es handelt sich nicht um erfundene Zahlen).

Kaufpreis PKW 30.500,00 €
Beitrag RSV 907,56 €
Insgesamt 31.407,56 €
Anzahlung (nicht zu finanzierender Betrag) -16.000,00 €
Nettodarlehensbetrag 15.407,56
Zinsen 927,08 €
Darlehenssumme 16.334,64 €
Zinssatz 3,83% p.a.
effektiver Jahreszins 3,90%
monatliche Rate (36 Monate Laufzeit) 453,74 €

Trotz ausreichender Sicherheiten wurde Restschuldversicherung angeboten

Wird ein Wagen über eine Autobank finanziert, ist es üblich, dass die Bank den Fahrzeugbrief einbehält. Trotz dessen, dass mehr als die Hälfte für das Auto angezahlt werden sollte, hat die Bank eine Restschuldversicherung einberechnet, obwohl mehr als ausreichend Sicherheiten vorhanden waren. Wenn man sich die Zahlen anschaut, wird man feststellen, dass man alleine 2 Monatsraten aufwenden muss, um die Restschuldversicherung zu finanzieren, die mit in die Darlehenssumme eingeflossen ist. Preislich liegt die Restschuldversicherung in diesem Beispiel nahezu auf dem Niveau der Gesamtzinsen für den 36-monatigen Kreditzeitraum.

RSV ist optional für Kreditnehmer

Da die meisten Kreditinstitute die Restschuldversicherung nicht verpflichtend, sondern lediglich optional anbieten, hat der Versicherungsnehmer theoretisch freie Wahl bei der Auswahl des Versicherers. In der Regel versuchen die Berater aber, die Produkte der hauseigenen Partnergesellschaft unterzubringen. Der Versicherungsbeitrag wird meistens einmalig erhoben und von dem Kreditinstitut direkt an den Versicherer gezahlt. Die Kreditsumme erhöht sich damit um den Betrag, den die Restschuldversicherung kostet.

Kreditberater erhält Provisionen bei Abschluss der Versicherung

Der Kreditberater hat sogar ein gesteigertes Interesse daran, dass die Restschuldversicherung mit abgeschlossen wird. Die Provisionen, die die Berater zusätzlich erhalten, liegen im Vergleich zu traditionellen Versicherungsprodukten um ein Vielfaches höher. Das Kreditinstitut tritt bei der Restschuldversicherung nur als Vermittler auf, der Kunde schließt den Vertrag jedoch direkt mit dem Versicherer ab.

Es handelt sich bei Kreditvertrag und Restschuldversicherung um zwei rechtlich selbstständige Verträge. Kreditinstitute können mit einer Restschuldversicherung ihr Risiko minimieren und meistens spiegelt sich das auch in den Zinsen wieder. Auch wenn der Kreditnehmer die Restschuldversicherung nicht verpflichtend abschließen muss, um den Kredit zu bekommen, ist der Zinssatz bei Abschluss einer Restschuldversicherung meistens um einiges günstiger.

Restschuldversicherung nicht im effektiven Jahreszins enthalten

Da die Restschuldversicherung nicht zwingend abgeschlossen werden muss, braucht das Kreditinstitut sie nicht in den effektiven Jahreszins einrechnen. Daraus ergibt sich logischerweise, dass der effektive Jahreszins bei Abschluss einer Restschuldversicherung noch einmal steigt. Die niedrigeren Sätze, die die Banken und Kreditinstitute angeben, sind insofern zwar rechtlich korrekt, aber in der Gesamtkostenbetrachtung falsch angesetzt. Gerade bei Krediten mit einer relativ niedrigen Gesamtkreditsumme und längeren Laufzeiten ergeben sich bei Einrechnung der Restschuldversicherung oftmals Zinssätze von mehr als 20 %.

Ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

Die Restschuldversicherung ist aufgrund ihrer relativ hohen Kosten nur in wenigen Fällen wirklich sinnvoll. Wer nur das Todesfallrisiko absichern möchte, ist mit einer normalen Risikolebensversicherung besser beraten, die Konditionen sind klar besser und die meisten Lebensversicherer bieten ebenfalls eine fallende Versicherungssumme an.

Der Vorteil der Restschuldversicherung liegt bei den fehlenden Gesundheitsfragen. Sie kann auch von Personen abgeschlossen werden, die keine „normale“ Versicherung bekommen würden, weil sie dafür entweder zu krank sind oder einmal zu krank waren. Dabei sind jedoch die Ausschlüsse zu beachten, die meisten Versicherer leisten nicht für Krankheiten, die in den letzten 12 oder 24 Monaten vor Abschluss der Versicherung bereits bekannt waren.

Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit kann sinnvoll sein, da sie zu den wenigen privaten Versicherungen gehört, mit denen sich überhaupt eine Absicherung erzielen lässt. Wer z. B. ein Auto finanziert, kann diese Absicherung gut gebrauchen, da bei Nichtzahlung der Kreditraten das Auto von der Bank eingezogen wird und die dringend benötigte Mobilität für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verloren geht.

Für Baufinanzierung ist Restschuldversicherung zu teuer

Weniger sinnvoll ist eine Restschuldversicherung bei großen Kreditsummen, da sie schnell sehr teuer wird. Eine Baufinanzierung sollte statt mit einer Restschuldversicherung lieber mit einer Risikolebensversicherung und einem zusätzlichen Bausparvertrag abgesichert werden. Der Bausparvertrag sollte flexibel angelegt sein, sodass das angesparte Kapital ohne hohe Gebühren entnommen werden kann.

Gerade bei einer Baufinanzierung ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen abgesichert sind, falls es zum Todesfall kommen sollte, gerade wenn es sich um einen Alleinverdiener handelt, der die monatliche Belastung des Immobilienkredites trägt. Hier bleibt es also nicht aus, die Angebote intensiv zu vergleichen, um einen möglichst umfangreichen Schutz zu erhalten.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Neben der Risikolebensversicherung gibt es auch noch weitere Alternativen zur Restschuldversicherung. Das Krankheits- oder Arbeitsunfähigkeits-Risiko lässt sich durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung absichern, das Invaliditätsrisiko über eine Unfallversicherung. Gerade die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist aber mit nicht unerheblichen monatlichen Belastungen verbunden und zahlt im Leistungsfall lediglich die vereinbarte monatliche Summe. Wenn möglich, sollte sie vor Aufnahme eines größeren Kredites angepasst werden.

Kündigung einer Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung lässt sich wie jede andere Versicherung kündigen, aber nicht immer gibt es auch anteilig Geld zurück. Wird das Darlehen vorzeitig voll getilgt, stehen dem Versicherungsnehmer in der Regel die Beiträge anteilig zu. Der Versicherer erstattet dann entsprechend die Restbeiträge.

Vorzeitige Kreditablösung - Umschuldung

Wird jedoch der Kredit vorzeitig abgelöst, z.B. wegen einer Umschuldung gekündigt, können die Beiträge meist nicht rückerstattet werden. Sie verbleiben dann beim Versicherer oder werden mit den Forderungen des bisherigen Kreditgebers verrechnet. Bei Umschuldungen werden meistens neue Restschuldversicherungen abgeschlossen, die den neuen Kreditbeitrag dann meist noch einmal erhöhen. Theoretisch wäre es sinnvoller, die bereits bezahlten Restschuldversicherungen bestehen zu lassen, praktisch kommt das aber leider kaum vor.

Widerrufsrecht

Bei Abschluss des Vertrags hat der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von 30 Tagen, in dem er vom Versicherungsvertrag zurücktreten kann. Die Prämie wird in diesem Fall vollständig zurückgezahlt. Die Bank ist bei einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag nicht berechtigt, auch den Kredit zu kündigen, da es sich um rechtlich selbstständige Verträge handelt, die unabhängig voneinander abgeschlossen wurde. Die einzige Ausnahme davon bilden Kreditverträge, bei denen die Kreditzusage mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt wurde.

Die Restschuldversicherung – teuer, aber in manchen Fällen sinnvoll

Die Restschuldversicherung gehört zu den Absicherungen, die nicht jeder Kreditnehmer benötigt. Teilweise sind sie einfach zu teuer und mit vielen Ausschlüssen versehen. Durch die fehlende Gesundheitsprüfung ist sie jedoch trotzdem für Personen interessant, die keine andere Absicherung erhalten können. Der Kreditnehmer sollte vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung die Bedingungen aufmerksam lesen und außerdem einen Vergleich einholen. Die Bank oder das Kreditinstitut bevorzugt zwar in der Regel die Produkte der Kooperationspartner, muss aber auch die Restschuldversicherung eines Drittanbieters akzeptieren.