Ratenkredite zeichnen sich durch eine gewisse Kontinuität aus. Monatliche Kosten in Form von Ratenzahlungen und überschaubare Zinsbelastungen über meist mehrere Jahre. Wenn ein solcher Ratenkredit normal durchgeplant ist und risikolos abgeschlossen wurde, ist auch eine solche wiederkehrende Ausgabe vollkommen normal und drückt nichts aufs Budget. Manchmal gelangt man als Kreditnehmer durch einen unverhofften Geldsegen durchaus in die günstige Lage einen Kredit bereits vor Ablauf der eigentlichen Frist ablösen zu können und somit die monatliche Kreditbelastung schlagartig los zu werden. Doch ganz einfach die noch ausstehende Summe an die Bank bezahlen und danach den Kredit los sein, ist leider meist nicht möglich.
Rein gesetzlich gibt es bei einem Ratenkredit nach einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten ein dreimonatiges Kündigungsrecht, nach dem ein laufender Kredit abgelöst werden kann. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass diese Regelung nicht für alle Kreditformen gilt. Ein Baukredit hat zum Beispiel keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Zurück nun aber zu der möglichen, vorzeitigen Rückzahlung der gesamten Summe. Bearbeitungsgebühren werden meist nicht erstattet, auch nicht anteilig. Nachträglich gerechnet verteuert dieser Umstand den Kredit ziemlich. Ratenkredite, die vorab gekündigt werden, verursachen meist noch weitere Gebühren, welche die Banken für die Bearbeitung der Kündigung erheben. Diese Gebühren können manchmal sehr teuer ausfallen und so wird eine vorzeitige Ablösung eines Ratenkredits zum Rechenbeispiel, ob sich dieser Schritt finanziell wirklich lohnt.