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Kredit: Kreditverkäufe - man darf sich wehren

Rund fünf Jahre zusammen gefasst hat die Kreditvergebende Branche durch Verkäufe, bzw. Weiterverkäufe von Kreditverträgen ein Handelsvolumen von 15 Milliarden Euro erreicht. Die Rede ist in dem Zusammenhang auch nur von den Not leidenden Krediten. Ein leidender Kredit entsteht, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach kommt, oder nachkommen kann. In diesem Fall hat eine Bank oder Sparkasse das Recht diesen Vertrag zu kündigen. Das die Anzahl der leidenden Kredite so zugenommen hat, liegt an Fehlspekulationen und Fehlinvestitionen vor allem in Immobilien im ostdeutschen Raum. Dazu kamen noch die zunehmenden Insolvenzen vieler Privatleute. Doch die Situation wurde, auch ohne staatliche Hilfe aufgefangen, nicht zuletzt auch durch den vermehrten Verkauf von Krediten.

Dennoch wird jetzt oft negativ geschrieben, wenn es um das Thema geht. Häufig hört man, dass Kredite trotz Erfüllung verkauft wurden. Man hört, dass Zwangsversteigerungen anberaumt wurden, obwohl der Kreditnehmer nicht im Soll stand. Auch wird immer wieder von Banken berichtet, die ohne Kommunikation mit dem Kunden an sich gehandelt hätten.

Doch was tun, wenn die Beratung falsch ist und man sich in einer verfahrenen Situation wieder findet? Berät eine Bank unvollständig, oder sogar gänzlich falsch, gibt es natürlich rechtliche Mittel einzusetzen. Doch zu bedenken ist stets, dass gerade Kreditverträge nicht nur dem allgemeinen Vertragsrecht, sondern auch dem Bankgeheimnis mit all seinen Verschwiegenheitsobliegenheiten unterliegt. Das Bankgeheimnis unterliegt keiner gesetzlichen Regelung und somit ist die Sachlage schwierig. Hilfe kommt ausgerechnet von der Steuerbehörde. Diese raten zur Nutzung des Notwehrrechts, welches aber auch dem Institut selbst zusteht. Einen Anwalt zu Rate ziehen ist unbedingt nötig.

veröffentlicht am Donnerstag, den 14.02.2008 um 22:00 Uhr

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