Bankkredit, bei dem das Kreditinstitut an den Kreditnehmer keine Geldleistung erbringt, sondern sich gegenüber einem Dritten für Leistungen verpflichtet, die der Kunde zu erbringen hat. Die Bank steht in diesem Fall als Bürge ein. Für diese Leistung muss der Bankkunde an das Kreditinstitut eine Kommission zahlen.
Kreditlexikon Buchstabe V