Absicherung des Kreditnehmers gegen unvorhersehbare zukünftige Ereignisse, z.B. Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder auch Todesfall.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls, übernimmt die Restschuldversicherung die
Tilgung des Kredites.
Kreditlexikon Buchstabe R