Anstelle einer Kaution kann ein Mieter auch eine Mietbürgschaft stellen.
Eine Mietbürgschaft ist eine besondere Form der
Bürgschaft.
Mit ihr verpflichtet sich ein Kreditinstitut eine offene Forderung des Vermieters bis zu einem bestimmten Betrag zu begleichen.
Kreditlexikon Buchstabe M