Kurzfristiger Kredit, der von der Bundesbank an Kreditinstitute vergeben wird.
Ein Lombardkredit wird vergeben, wenn er durch leicht verwertbare, bzw. Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder Faustpfand gesichert ist.
Kreditinstituten können so Geld für ihre Kredite beschaffen, ohne ihre Vermögenswerte verkaufen zu müssen. Ein Lombardkredit muss innerhalb von drei Monaten wieder getilgt werden.
Kreditlexikon Buchstabe L