Zusage des Kreditgebers einen Kredit zu bewilligen.
Erfolgt erst nach eingehender Prüfung der Angaben des Kreditnehmers.
Die Kreditzusage ersetzt allerdings nicht den
Kreditvertrag. Erst nach Unterschrift beider Vertragspartner kommt der
Kreditvertrag zustande.
Kreditlexikon Buchstabe K