Die Fähigkeit, rechtsgültig einen
Kreditvertrag abschließen zu können. Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt. Voll geschäftsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Neben der Beurteilung der Kreditfähigkeit wird vor Kreditvergabe auch die
Kreditwürdigkeit geprüft.
Kreditlexikon Buchstabe K