Beschreibt den Zustand von Unternehmen oder Privatpersonen die fällige Geldschulden aufgrund ihrer Zahlungsunfähigkeit dauerhaft nicht mehr zahlen können.
Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit führt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Es wird beim Amtsgericht eingeleitet zum Zwecke das Vermögen des Kreditnehmers zur Befriedigung der
Gläubiger zu verwenden.
Eine starke Unternehmensverschuldung kann ebenfalls Grund für eine Insolvenz sein.
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Privatinsolvenz
Kreditlexikon Buchstabe I