Belastung (Pfandrecht) eines Grundstücks, welche in das Grundbuch eingetragen und zur Absicherung von Krediten dient.
Ein Pfandrecht berechtigt
Gläubiger, sich bei bestimmter Forderung aus dem Grundstück zu befriedigen.
Im Prinzip kann eine Hypothek auch als Grundpfandkredit bezeichnet werden, wobei dieser Kredit von dem Kreditgeber in Form eines
Darlehens zur Verfügung gestellt wird.
Bei Hypotheken handelt es sich um langfristige
Darlehen zur Baufinanzierung, meist mit einer 3-6 monatigen Kündigungsfrist. Bei vollständiger
Tilgung wird die Hypothek gelöscht.
Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so kann der Kreditgeber das belastete Grundstück versteigern oder unter Zwangsverwaltung stellen und Miet- und Pachtzinsen vereinnahmen.
Kreditlexikon Buchstabe H