Dient der Absicherung eines Kredits, ist aber rechtlich von diesem unabhängig.
Durch eine Grundschuld wird dem (Darlehens-)
Gläubiger eine dingliche Sicherheit an einem Grundstück gewährt.
Kommt der
Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, werden solche Grundstücke in der Regel versteigert.
Auf ein Grundstück können mehrere Grundschuldner eingetragen sein.
Kreditlexikon Buchstabe G