Im Grundbuch eingetragene und auf Zahlung einer Geldsumme gerichtete Rechte an Grundstücken, die dem
Gläubiger vom
Schuldner eingeräumt werden.
Bei eingeräumten Rechten kann es sich um
Hypotheken,
Grundschulden oder Rentenschulden handeln. Falls der Pfandgeber seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt hat der Pfandnehmer das Recht das Grundpfand zu verwerten.
Kreditlexikon Buchstabe G