Von einem Kreditinstitut geführtes Konto, welches zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen soll.
Der Kontoinhaber verfügt über das Konto durch Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Barabhebungen etc.
Bei Vereinbarung eines
Dispositionskredits, kann das Girokonto zu überzogen werden. In diesem Fall wird ein Kredit bis zum vereinbarten Limit gewährt.
Kreditlexikon Buchstabe G