Als Gesamtschuldner haften mehrere Darlehensnehmer eines
Darlehens. Alle diese Personen sind
Schuldner derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen
Schuldnern zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet.
In der Regel fordert der Kreditgeber Zahlung durch den zahlungskräftigsten
Schuldner.
Sämtliche
Schuldner bleiben zur Leistung verpflichtet, bis die Schuld vollständig erbracht ist. Hat einer der Gesamtschuldner die Zahlung gegenüber dem Kreditgeber geleistet, ist die Forderung des Kreditgebers gegenüber allen anderen erloschen. Jedoch ist der
Schuldner, der die Schuld erbracht hat berechtigt, von den anderen
Schuldnern Ausgleich zu verlangen.
Kreditlexikon Buchstabe G