Staatliche Förderung für Bauherren oder Erwerber von eigen genutztem Wohneigentum. Diese Zulage wird einmal jährlich für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren ausgezahlt.
Die Eigenheimzulage wird Personen gewährt, deren Jahreseinkommen im Antrags- und Vorjahr 81.807 Euro bei Ledigen und 163.614 Euro bei Verheirateten nicht überschreitet.
Wer Kinder hat und Kindergeld erhält kann außerdem eine Kinderzulage von 800 Euro jährlich erhalten. Anträge sind an das Finanzamt zu richten.
Kreditlexikon Buchstabe E