(auch
eff. Jahreszins genannt)
Wird auch Endpreisangabe genannt und bezeichnet die Gesamtkosten eines Kredits und wird in Prozent pro Jahr angegeben.
Neben den
Zinsen für einen überlassenen Kredit werden Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten, Zinseszinseffekte, Agio und
Disagio, Prämie für
Restschuldversicherung usw. berücksichtigt.
Der Effektivzinssatz setzt sich aus Nominalzinssatz und Nebenkosten zusammen. Im
eff. Jahreszins sind also ebenfalls Preisbestandteile enthalten, die für den Kreditnehmer nicht augenscheinlich erkennbar sind. Kreditgeber sind zur Angabe des Effektivzinses verpflichtet, was dem Kunden bessere Vergleiche zwischen Angeboten ermöglicht.
Kreditlexikon Buchstabe E