Wertminderung von Investitionen. z.B. durch Abnutzung von Einrichtungen oder technischen Geräten.
Auch Immobilien können abgeschrieben werden.
Abschreibungen sind fiktive Verschleißkosten, die man in der Kostenplanung berücksichtigt, um nach der Abnutzung tatsächlich neue Anschaffungen tätigen zu können.
Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR netto können bereits im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. (sog. GWG, geringwertige Wirtschaftsgüter)
Kreditlexikon Buchstabe A