Der Begriff Abfindung ist nicht bürgerlich-, oder steuerrechtlich definiert.
Abfindung kann einerseits Ersatzleistungen, aber auch Ablösungen einer Verbindlichkeit aus einem Schuldverhältnis bedeuten. Es kann damit auch Entgelt für eine Gegenleistung sein, oder eine einseitige Leistung, z.B. Schadensersatz gemeint sein.
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