Kreditkarten Sicherheit - Prüfnummer - PIN - Unterschrift
Die Kreditkarte hat sich immer mehr zu einem der beliebtesten Zahlungsmittel etabliert und gleichzeitig ist die Zahl der Akzeptanzstellen im Inland und Ausland rapide angestiegen. Ein Einkauf im Internet lässt sich heute problemloser denn je mit einer Kreditkarte erledigen und große Mengen Bargeld können bei Urlaubsreisen meist zu Hause gelassen werden. Um alle Vorteile der Kreditkarte sorglos nutzen zu können, bedarf es von Seiten der Kreditkartengesellschaft und von Seiten des Nutzers einiger Sicherheitsmaßnahmen.
Die grundsätzlichen Sicherheitsmerkmale der Kreditkarte
Jede Kreditkarte ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die sowohl den Inhaber, als auch Händler vor Missbrauch schützen sollen. Für Händler gilt, eine Kreditkarte sollte nur dann akzeptiert werden, wenn Sie vom Benutzer unterzeichnet ist und diese Unterschrift im Verdachtsfall abgeglichen werden kann. Kennzeichnend für eine Kreditkarte ist die hochgeprägte Kreditkartennummer, die bei Bezahlungen mit der Nummer auf der Quittung abgeglichen werden sollte. Die meisten Kreditkarten verfügen als Sicherheitsmaßnahme über ein dreidimensionales Hologramm, welches nur schwer gefälscht werden kann.
Individuelle PIN Nummer der Kreditkarte
Jede Kreditkarte wird von der Bank mit einer individuellen PIN-Nummer ausgegeben, die dem Nutzer zur Identifizierung an Geldautomaten dient. Ohne diese Pinnummer können keine Abhebungen am Automaten vorgenommen werden.
Der Nutzer hat die Pflicht, diese Geheimzahl an einem Ort aufzubewahren, wo niemand darauf zurück greifen kann. Idealerweise sollte die Nummer auswendig gelernt und die PIN Mitteilung vernichtet werden. Keinesfalls sollte die Zahl auf der Karte oder in unmittelbarer Nähe niedergeschrieben werden, da Diebe ansonsten ein leichtes Spiel haben.
Karten Prüfnummer - CVC2 oder CVV2 Code
Neben dem Pincode, welcher für Abhebungen am Geldautomaten verwendet wird, besitzt jede Kreditkarte eine sogenannte Prüfnummer. Diese muss bei Bezahlvorgängen im Internet angegeben werden, um den Nutzer zu identifizieren. Ohne diese, drei- oder vierstellige Ziffer kann keine Bezahlung mit der Kreditkarte ausgelöst werden, es kommt zu einer Fehlermeldung.
Da diese Nummer auf der Karte ersichtlich ist, sollte der Besitzer seine Karte niemals anderen Personen zugänglich machen. Gerät eine fremde Person in Kenntnis über die Kreditkartennummer nebst CVC2- oder CVV2-Code, kann diese Bezahlungen im Internet zu Lasten des Karteninhabers durchführen.
Sperrnotruf bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte
Im Falle eines Verlusts der Kreditkarte oder auch bei Diebstahl ist schnelles Handeln gefragt. Sobald der Verlust bemerkt wird, müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Hat die ausstellende Bank noch geöffnet, genügt ein Anruf in der Filiale, um die Kreditkarte sperren zu lassen. Außerhalb der Geschäftszeiten oder an den Wochenenden gibt es eine bundesweite Rufnummer, die Sperrungen der Kreditkarte unkompliziert durchführt. Um die Karte telefonisch sperren zu lassen, benötigt der Anrufer sowohl die Kreditkartennummer, als auch die Bankleitzahl der ausstellenden Bank. Die zentrale Sperrnumer für Kreditkarten und Bankkarten lautet:
- 116 116
- +49 116 116 (aus dem Ausland)
Im Falle eines Diebstahls, geht die Verantwortungspflicht des Kunden noch weiter, es ist zwingend erforderlich, dass eine Strafanzeige erstattet wird. Durch die Sperrung der Karte über die Bank ist es nicht mehr möglich Geld am Bankautomaten abzuheben, die Kreditkarte kann jedoch immer noch für Zahlungen im Internet eingesetzt werden. Erst nachdem eine Anzeige erstattet wurde, wird die Kreditkarte auf eine polizeiliche Sperrliste gesetzt, so dass auch keine Onlinezahlungen mehr möglich sind.
Haftungsgrenze bei Verlust und Diebstahl
Die Haftungsgrenze im Verlust- oder Diebstahlfall ist je nach Kreditkartenanbieter unterschiedlich und liegt zwischen 25 und 150 Euro. Voraussetzung für diese recht niedrige Haftungsgrenze ist allerdings, dass der Kreditkarteninhaber sorgfältig mit seiner Karte und den dazu gehörigen Daten umgegangen ist. Hat er nachweislich die Kreditkartennummer nebst Pin oder Prüfziffer an dritte Personen vergeben, ist von fahrlässigem Verhalten auszugehen und die Haftungsgrenze kann deutlich höher liegen. Es ist die Pflicht des Besitzers, sofort bei Kenntnis über den Verlust eine Sperrung in Auftrag zu geben.
Pflichten des Kreditkarten-Inhabers
Nicht nur die Bank, sondern auch der Inhaber einer Kreditkarte hat gewisse Sorgfaltspflichten, die zur Sicherheit der Kreditkartenverwendung beitragen. Hierzu gehört unter anderem, dass Kreditkartennummer, Prüfziffer und Pinnummer keinen unbefugten Personen zugänglich gemacht werden dürfen. Gerät eine fremde Person in Kenntnis dieser Daten, ist die sofortige Sperrung der Karte angezeigt. Die Kreditkartenabrechnung ist vom Karteninhaber sofort nach Erhalt zu überprüfen. Sollten Unstimmigkeiten auffallen, ist die Bank darüber unverzüglich zu informieren.
Haftung bei Kreditkartenmissbrauch
Gerät die Kreditkarte verloren oder wird gestohlen, hat der Finder bis zur Sperrung die Möglichkeit damit einzukaufen und Geschäfte im Internet zu tätigen. Benutzt eine Person eine Kreditkarte zur Zahlung und fälscht die Unterschrift des eigentlichen Inhabers, haftet der Händler, wenn dieser die Unterschrift nicht kontrolliert hat. Die Kreditkartenunternehmen stellen den Händlern mehrere Prüfmethoden für Kreditkartennutzer zur Verfügung (Eingabe des Pincodes, Überprüfung der Unterschrift), kann ein Betrüger dennoch mit falscher Unterschrift bezahlen, muss der unvorsichtige Händler für den Schaden aufkommen.
Was ist "Phishing" und wie kann man sich davor schützen?
Als Phishing wird eine Betrugsform bezeichnet, bei der sich unbefugte Dritte, durch Verwendung eines Tricks die Kreditkartendaten ihres Opfers besorgen. Phishing erfolgt durch gefälschte E-Mails, die den Betroffenen auf eine Fälschung der Website seiner Bank leiten und ihn dort dazu auffordern, seine Daten einzugeben.
Der Betrüger erhält auf dieser Weise Kreditkartennummer, Pinnummer und weiter Informationen. Vor Phishing schützen in erster Linie gute Virenprogramme, die solche, betrügerischen E-Mails erkennen und blockieren. Auch im E-Mailpostfach selbst lassen sich Filter aktivieren, welche in der Lage sind betrügerische Mails zu erkennen und zu blockieren und damit zusätzlich für Sicherheit sorgen.
Schutz vor Datenmissbrauch durch Verschlüsselung
So nützlich das Internet auch ist, für Betrüger ist das World Wide Web eine willkommene Möglichkeit Daten abzugreifen und diese dann illegal einzusetzen. Um seine eigenen Kreditkartendaten zu schützen, muss bei Zahlungen immer auf die Verschlüsselung der Website (SSL-Verschlüsselung) geachtet werden.
Ein Dreieck (meist in gelber Farbe) mit einem Ausrufezeichen bedeutet, dass eine gesicherte Übertragung stattfindet. Der Internetbrowser warnt nach Benutzung einer gesicherten Seite, wenn wieder eine ungesicherte Übertragung genutzt wird. Auf einer unsicheren Seite sollte auf die Eingabe der Kreditkartendaten verzichtet werden.
