Kreditkarten Gebühren
Die Kreditkarte gehört im Grunde zu den bequemsten Zahlungsmitteln unserer Zeit, und entsprechend vielfältig sind die Angebote der Kreditkartengesellschaften. Um die richtige Kreditkarte zu finden ist es notwendig, dass man die gebotenen Konditionen genau unter die Lupe nimmt und die Karte, abgestimmt auf das persönliche Kaufverhalten, sorgfältig auswählt. Um eine solche Wahl treffen zu können, müssen Verbraucher die bestehenden Klauseln, die die Kreditkartengesellschaften in ihren Verträgen bzw. Nutzungsbestimmungen zu Grunde legen, komplett nachvollziehen können.
Jahresgebühr
Eines der hauptsächlichen Kriterien, wenn es um die Bewertung, wie günstig oder teuer die jeweilige Kreditkarte tatsächlich ist, ist die Höhe der Jahresgebühr. Diese fällt unabhängig von der Intensität der Nutzung an und unterscheidet sich je nach Angebot - so findet man mitunter Kreditkarten, darunter auch Prepaidkarten, bei denen die Jahresgebühr komplett entfällt, oder erst in zweiten Jahr der Nutzung vom Besitzer an die Kreditkartengesellschaft entrichtet werden muss.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Höhe der anfallenden Jahresgebühr ansteigt, je mehr Extras und Services mit Ausgabe der Kreditkarte verbunden sind. In der Regel sind also goldene und platine Kreditkarten teurer, da sie ein erheblich größeres Leistungspaket mitbringen.
Kostenlose Kreditkarte - Kreditkarte ohne Jahresgebühr
Wenn eine „kostenlose Kreditkarte“ beworben wird, so bedeutet das zumeist, dass die Jahresgebühr entfällt - das muss aber nicht zwangsläufig heißen, dass anderweitige Gebühren, wie die Kredit Zinsen auf die Einräumung der Kreditlinie, die Bargeldabhebungsgebühren sowie die z.B im Zuge von Umsätzen in Nicht-Euro-Ländern anfallenden Auslandseinsatzgebühren, entfallen.
Sofern die Jahresgebühr nicht erlassen wird, kann sie beispielsweise bei EUR 20, EUR 50 oder auch EUR 150 liegen. Es hängt vom Kaufverhalten des Kartenbesitzers ab, wie gewichtig der Wegfall der Jahresgebühr ist, und ob es sich mitunter nicht lohnen kann, eine eventuelle Nutzungsgebühr zu entrichten, wenn die Kreditkartengesellschaft im Gegenzug kundenfreundliche Zahlungsziele bietet, oder die Kreditkarte selbst mit attraktiven Versicherungen verbunden ist.
Erstattung der Jahresgebühr
Unter Umständen wird die eigentlich angesetzte Jahresgebühr von der Kreditkartengesellschaft erlassen, beispielsweise wenn ein gewisser Umsatz generiert oder der Kartenbesitzer an jährlichen Kundenbefragungen teilnimmt. Hier können auch Abstufungen, beispielsweise dass bei 1.500 € Jahresumsatz die Hälfte erlassen wird und ab 3.000 € Jahresumsatz die gesamte Jahresgebühr entlassen wird. Hier kommt es wieder auf das Produkt selbst un den Anbieter an.
Bargeldverfügungen zählen in der Hinsicht jedoch nicht zum Jahresumsatz, dieser erstreckt sich nur auf das bargeldlose Bedazahlen.
Kreditgebühren - effektiver Jahreszins
Sofern es sich nicht um eine Prepaid Kreditkarte (auch Guthabenkreditkarte oder Kreditkarte ohne Schufa genannt) handelt, wird dem Kartenbesitzer ein zumeist monatlicher Kredit gewährt. Das bedeutet, dass die Einkäufe, die während eines Monats getätigt werden, zunächst von der Kreditkartengesellschaft bezahlt werden - anschließend muss die Rechnung vom Besitzer der Kreditkarte beglichen werden. Das meist ein- bis zweimonatige Zahlungsziel, ist dann nicht mit weiteren Gebühren verbunden. Bei vollständigem Ausgleich des Saldos in einer Summe fallen keine Zinsen an.
Kredit Zinsen fallen erst bei Teilzahlung auf der Kreditkarte an
Kredit Zinsen fallen für den Kreditkarten Inhaber erst an, wenn er den Saldo nicht in einer Summe, sondern in Teilbeträgen zurückzahlt, da er hier den Kreditrahmen monatlich übernimmt. Besteht ein Sollsaldo von beispielsweise 400 € auf dem Kreditkartenkonto und der Kreditkarteninhaber zahlt nur 50 € ein, so werden hier 350 € mit dem Sollzinssatz verzinst - bis der Kreditkartensaldo wieder auf Null ist. Weitere Kreditkarten Gebühren werden hier noch nicht fällig, da sich der Kreditkarten Inhaber noch in seiner Kreditlinie befindet und der Zinssatz so vereinbart wurde.
Monatlicher Mindestbetrag zur Teilzahlung
Die meisten Banken bzw. Kreditkartengesellschaften setzen bei der Wahl einer Teilbetragszahlung voraus, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der Schuld, basierend auf einem fixen Sockelbetrag, abbezahlt werden muss.Je nach Anbieter und Kreditkartenlimit, könnte der geforderte Mindestausgleich des Kreditkarten Saldos bei 5% liegen, wobei hier meist ein monatliche Mindestrate von 25 € oder 50 € verlangt wird.
Einflussfaktoren auf Kreditrahmen und Kreditzinsen der Kreditkarte
Der verlangte Zinssatz ist übrigens nicht von der jeweiligen Bonität des Kartenbesitzers abhängig, sondern wird von jeder Bank individuell festgelegt und unterscheidet sich entsprechend je nach Angebot - Schuldner müssen allerdings damit rechnen, dass die Kreditkartenzinsen kräftig zu Buche schlagen, mindestens auf dem Niveau von Kredit Zinsen auf einem Dispokredit liegen bzw. die Zinssätze von gewöhnlichen Ratenkrediten deutscher Banken deutlich übertreffen. Die jährlichen Zinsen auf den Kreditkartensaldo von 10% bis 15% sind nicht unüblich. Es ist bei manchen Kreditkartenanbietern auch möglich, dass der Zinssatz an der 20% Marke kratzt.
Kreditrahmen abhängig von der Bonität
Der Kreditkartenbesitzer kann natürlich maximal Schulden in Höhe des ihm gewährten Kreditrahmens machen - der Kreditrahmen selbst hängt in seinem Umfang von der Bonität des Kunden, sowie der Länge und Intensität der bestehenden Kundenbeziehung ab. Aber auch bei reinen Direktbanken dürfte der anfängliche Kreditrahmen auf einer Kreditkarte bei 1.000 € - 1.500 € liegen, Bonität natürlich vorausgesetzt. Im ZUge der Zeit und der Nutzung der Kreditkarte, kann der Kreditrahmen in den meisten Fällen aufgestockt werden.
Kann der Kreditkartenkunde nur eine schlechte Bonität nachweisen oder verfügt gar über einen negativen Eintrag bei der SCHUFA, wird die Bank keinen Kreditrahmen gewären. Hier muss der Kunde auf die Prepaid Kreditkarte ausweichen.
Kreditrahmen selbst sorgsam auswählen
Neben der Bank hat auch der Kunde selbst die Möglichkeit, seinen Kreditrahmen mit festzulegen - dabei gilt es vielleicht auch, die eigene Kaufkraft bzw. Solvenz nicht zu überschätzen und sich durch das Setzen einer maßvollen Kreditlinie vor Verschuldung bzw. Überschuldung zu schützen.
Verzugszinsen
Kann ein Schuldner nicht fristgerecht zahlen, so lassen sich das die Banken immer fürstlich bezahlen - das gilt auch für den Zahlungsverzug bei offenen Kreditkartenrechnungen. Zu den ohnehin anfallenden Zinsen, die bei Teilbetragszahlung anfallen, kommen Verzugszinsen, die eine empfindliche Höhe von 18% durchaus erreichen können.
Da die Rückzahlung der Beträge zumeist über Lastschrifteinzug erfolgt, sollten Kreditkartenbesitzer unbedingt darauf achten, dass das entsprechende Referenzkonto, auf das die Kreditkartengesellschaft zwecks Abbuchung zugreift, ausreichend gedeckt ist - hinzu können bei Verzug letztendlich auch hohe Rücklastschriftgebühren, Mahngebühren und Inkassokosten kommen.
Bargeldabhebungsgebühren
Unter Umständen möchte man mit seiner Kreditkarte auch Bargeld abheben, und dann sind die Gebühren, die bei Nutzung eines Geldautomaten anfallen, interessant: es gibt durchaus Banken, die komplett auf eine Gebühr bei Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte verzichten, und zwar weltweit - andere wiederum gewähren ihren Kunden ein gewisse feste Anzahl von Abhebungen pro Jahr, ohne dass dafür Kosten anfallen.
Dies gilt allerdings häufig nur für Geldautomaten der eigenen Bank oder von Partnerbanken, da die Kreditkartengesellschaft wenig Einfluss auf die Höhe der Gebühren, die andere Banken von Fremdkunden verlangen, haben. Dabei wird im Grunde kein Unterschied gemacht, ob es sich bei dem abgehobenen Betrag um zuvor eingezahltes Guthaben, beispielsweise bei einer Prepaid Kreditkarte, oder um Geld aus dem Verfügungsrahmen handelt.
Die Gebühren für das Bargeldabheben per Kreditkarte werden je nach Kreditkarte unterschiedlich berechnet. In der Regel werden aber 2-3% des verfügten Betrages verlangt, wobei auch hier meist eine Mindestgebühr von 5 € (oder mehr) fällig werden.
Kennzeichnungspflicht an Geldautomaten
Die Geldautomaten Betreiber sind dazu verpüflichtet, bevor es zum endgültigen Abhebungsvorgang kommt, auf die genaue Höhe der Gebühren für die Bargeldabhebung mit der Kreditkarte hinzuweisen. Der Kunde kann sich dann immer noch umentscheiden und den Bargeldabhebungsvorgang abbrechen, wenn er die hohen Gebühren nicht zahlen mächte.
Auslandseinsatzgebühren
Besonders praktisch erweist sich eine Kreditkarte bekanntlich im Ausland - doch auch hier müssen die anfallenden Gebühren beachtet werden. Sofern der Auslandsaufenthalt in Euro-Ländern erfolgt, fällt bei den meisten Kreditkarten jedoch zunächst einmal keine besondere Gebühr an, wenn man sie zum Bezahlen in Geschäften, Hotels etc. einsetzt.
Auslandseinsatzentgelt in Nicht-Euro-Ländern
Anders sieht es hingegen in Ländern aus, in denen eine andere Währung als der Euro als Zahlungsmittel verwendet wird. Wird die Kreditkarte in Nicht-Euro-Ländern eingesetzt, so werden die Gebühren zumeist prozentual vom jeweils getätigten Umsatz berechnet. Diese können dann im Bereich von 1-3% des getätigten Umsatzes auflaufen, was allerdings abhängig vom Anbieter ist. In manchen Fällen kann jedoch zumindest ein gewisser Sockelbetrag, beispielsweise in Höhe von EUR 2,50, in Rechnung gestellt wird.
Auslandseinsatzentgelt zusätzlich zu Bargeldabhebungsgebühren
Möchte man im Ausland (nicht-Euro-Land) Geld aum Bargeldautomaten verfügen, so sieht man sich hier mit zwei verschiedenen Kreditkarten Gebühren konfrontiert. Es werden gleichzeitig die Bargeldabhebungsgebühren und Auslandseinsatzentgelt fällig, was die Bargeldverfügung deutlich verteuert.
Fremdgebühren werden in Euro in Rechnung gestellt
Je nach Kreditkarte bzw. Angebot können bei Bargeldabhebungen im Ausland so genannte Fremdgebühren anfallen, und zwar in aller Regel unabhängig davon, ob Bargeldabhebungen von der Kreditkartengesellschaft als kostenlos beworben wurden, oder nicht. Die Gebühren werden dem Kreditkartenbesitzer allerdings zumeist in Euro in Rechnung gestellt, was es entsprechend notwendig macht, dass die Bank den jeweils aktuellen Umrechnungskurs zugrunde legt, der ion den meisten Fällen für den Kunden günstiger ist als der Euro-Kurs in einer Wechselstube.
