Kredit vorzeitig ablösen bzw. tilgen - Kreditkündigung und Widerruf
Als Kreditablösung wird die Aufkündigung eines bestehenden Darlehens bezeichnet. Das vornehmliche Ziel der Kreditablösung liegt dabei in der Nutzung von günstigeren Zinskonditionen. Nicht zwingend ist die Ablösung des Kredits auch mit einem Wechsel der Bank verbunden, da auch der Neukredit mit dem bisherigen Kreditinstitut in einem neuen Vertrag vereinbart werden kann.
In solchen Fällen erfolgt die Ablösung des Kredits durch die Maßnahme der Umschuldung. Der bestehende Kredit wird zu veränderten Bedingungen in einen neuen Kredit abgeändert. Allerdings gilt es zunächst immer zu klären, ob ein Vertragsausstieg überhaupt möglich ist und welche Folgen dies nach sich ziehen könnte. Das Hauptaugenmerk dabei liegt zumeist auf der Vertragslaufzeit.
Welche Gründe sprechen für eine vorzeitige Kreditablösung?
Dabei sind zunächst einmal die wesentlichen Aspekte, wie frei gewordene Mittel, beispielsweise durch eine Erbschaft oder eine allgemeine Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten, das Ausnutzen von Niedrigzinsphasen, das Auslaufen von Zinsbindungsfristen sowie die Umwandlung der Zinsen von variabel in fest, zu nennen. Die einzelnen Motive sind also in höchstem Maße unterschiedlich und hängen von vielen Einflussfaktoren ab.
Frei werdende Mittel
Der Aspekt der frei gewordenen Mittel begründet sich hierbei auf eine spontane Verbesserung der finanziellen Lage des Darlehensnehmers, die bei Vertragsabschluss noch nicht abzusehen war. Mit den neuen, ihm zur Verfügung stehenden Mittel, ist das Ziel des Kreditnehmers eine baldige Ablösung seiner, vielleicht noch über Jahre andauernde, Kreditschuld.
Ausnutzen von Niedrigzinsphasen
Das Ausnutzen von Niedrigzinsphasen beruht andererseits auf den Schwankungen des Kapitalmarktes und ist daher kaum vorhersehbar. Die allgemeine Marktentwicklung kann dazu führen, dass die eingangs festgelegten Vertragszinsen, längst abgekoppelt wurden. In Niedrigzinsphasen kann beispielsweise ein Kredit, der einen festen Zins beinhaltet, zu einer finanziellen Belastung werden. Ähnlich wie bei dem Aspekt der frei gewordenen Mittel, wird dem Kreditnehmer auch hier an einer raschen Verbesserung der Konditionen gelegen sein, also demnach an der Ablösung der ungünstigen Zinskonditionen. Sollte das Drängen auf einen neuen Kreditabschluss mit verbesserten Konditionen aufgrund der Bank scheitern, ist auch eine völlige Auflösung des Vertrages durch den Kreditnehmer denkbar.
Auslauf von Zinsbindungsfristen
Ähnlich gestaltet sich auch der Ablauf beim Auslaufen von Zinsbindungsfristen. Eine Zinsbindungsfrist bezeichnet für einen Kreditnehmer insgesamt den Zeitraum, in welchem ein fester Zinssatz im Vertrag vereinbart wird. Ändert sich der aktuelle Marktzins, so hat dies auf den vertraglich vereinbarten Zins keinen Einfluss.
Der Zweck einer Zinsbindung liegt vor allem darin, dem Kreditnehmer die Risiken von Zinsänderungen zu mildern, um ihm eine sichere Kalkulationsgrundlage zu ermöglichen. Bei Verbraucherkrediten, beispielsweise zum Zwecke einer Baufinanzierung, reichen die Laufzeiten der Zinsbindungsfristen üblicherweise in Fünferschritten von fünf bis 20 Jahren. Endet eine Zinsbindungsfrist, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kreditablösung. Bevor die Zinsbindung endet, liegt es daher in der Pflicht des Kreditgebers, den Kreditnehmer drei Monate im Voraus zu informieren und mit ihm über eine neue Zinsbindung zu sprechen.
Dabei kann der Kreditnehmer prüfen, ob von Seiten des Kreditinstituts überhaupt Interesse an einer Weiterführung besteht. Innerhalb der genannten Frist bleibt demnach auch genügend Zeit für den Kreditnehmer, sich mit möglicherweise neuen Kreditbedingungen auseinanderzusetzen.
Umwandlung von variablen in feste Zinsen
Ebenfalls ähnlich sind die Bedingungen bei der Umwandlung von variablen Zinsen in Festzinsen, um somit eine Verbesserung der Konditionen zu erzielen. Eine Zinsverteuerung, speziell in Hochzinsperioden, wird auf die Kreditnehmer, sofern ihre Verträge variable Zinsen beinhalten, umgelegt.
Die Kreditnehmer sind hier generell von den ständigen Zinsanpassungen der Vertragszinsen betroffen. Auch hier gilt abschließend die Tatsache, dass bei dem Scheitern einer Umschuldung durch die Bank, eine endgültige Kreditablösung durch den Kreditnehmer möglich ist.
Wie funktioniert die Umschuldung mehrerer Kredite?
Die Möglichkeit der Umschuldung mehrerer Kredite ist für solche Kreditnehmer interessant, die mehrere Kredite aufgenommen haben. Durch die Umschuldung wird ist es ihnen ermöglicht, all ihre laufenden Kredite zu bündeln, um sie in einem Einzigen zu vereinen.
Der wesentliche Vorteil liegt hierbei eindeutig im Schaffen der notwendigen Transparenz, welche wiederum eine effektive Schuldenverwaltung und somit Kostenvorteile gewährleistet. In aller Regel sind solche Fälle der Umschuldungen auch ohne Probleme möglich.
Wie läuft der Widerruf eines bestehenden Kreditvertrages?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich als Kreditnehmer von einem Kredit zu lösen. Diese liegen in einer Widerrufserklärung, in der Kündigung des bestehenden Kreditvertrages sowie in einer Umschuldung des bestehenden Kredits ohne Kündigungswirkung. Ein rechtswirksamer Kreditvertrag kann vorzeitig gekündigt werden und so Kreditnehmer loslösen. Allerdings ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Fristen von großer Bedeutung.
Anforderungen an den Widerruf
Generell gilt aber zunächst, dass jedem Kreditnehmer ein bestimmtes und gesetzlich verankertes Widerrufsrecht zusteht. Allerdings herrschen hierbei Anforderungen vor, die es einzuhalten gilt. So steht dem Kreditnehmer das Widerrufsrecht, welches schriftlich an den Kreditgeber geht, bis zwei Wochen nach der Willenserklärung zu.
Einer Begründung des Widerrufs bedarf es hierbei nicht. Verstreicht allerdings die Frist, ist der Vertrag bindend. Hier gilt also besondere Vorsicht, da die zweiwöchige Frist bereits beginnt, wenn der Kreditnehmer bei Vertragsabschluss von der Möglichkeit des Widerrufs in Kenntnis gesetzt wurde.
Belehrungspflicht des Kreditgebers
Von Seite des Kreditgebers muss dem Kreditnehmer auf jeden Fall ebenfalls schriftlich zugetragen werden, dass die Widerrufsfrist nach Vertragsunterzeichnung zwei Wochen beträgt. Man spricht daher von der Belehrungspflicht des Kreditgebers, der sämtliche Informationen, die einen Widerruf ermöglichen, dem Kreditnehmer mitteilen muss.
Wie der Name „Belehrungspflicht“ schon besagt, hat eine Zuwiderhandlung dementsprechenden Folgen. So verlängert sich beispielsweise die Widerrufsfrist dadurch, dass die Widerrufsbelehrung nicht bei, sondern erst nach Vertragsabschluss getätigt wird. Für diesen Fall beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.
Bei schriftlichen Vertragsabschlüssen beginnt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kreditnehmer eine Vertragsurkunde oder einen schriftlichen Kreditantrag erhalten hat. Abschließend gibt es noch das unbefristete Widerrufsrechts, welches dann in Kraft tritt, wenn der Kreditgeber seiner Belehrungspflicht nicht ordnungsgemäß oder nur fehlerhaft nachgekommen ist.
Wie kann man einen bestehenden Kredit kündigen?
Wenn für den Kreditnehmer die Möglichkeit des Widerrufs aus den genannten Gründen, wie beispielsweise dem Verpassen der Widerrufsfrist, ausscheidet, eine Auflösung des Vertrages dennoch erfolgen soll, so ist letztlich nur noch die Option einer Kündigung ins Auge zu fassen.
Man unterscheidet dabei zwei Arten einer Kündigung, das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht eines Kreditnehmers, erfolgend nach §§ 489 und 490 BGB.
§ 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht
Das ordentliche Kündigungsrecht unterscheidet insgesamt zwischen zwei Variablen, der Vertragskündigung bei festem sowie variablem Zins.
Kreditkündigung bei Festzins
Bei ersterem ergibt sich für den Kreditnehmer nach einer sechsmonatigen Kündigungssperrfrist die Möglichkeit, einer darauf folgenden Kündigung mit Einhaltung einer dreimonatigen Frist. Läuft eine vereinbarte Zinsbindungsfrist aus, so besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Kündigung bei einmonatiger Kündigungsfrist. Dies kann allerdings erst dann geschehen, wenn die Zinsbindung endet. Zudem ist ein Recht auf Kündigung auch dann gegeben, wenn nach zehn Jahren der vollständige Empfang des Darlehens abgeschlossen ist. In diesem Fall herrscht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Kreditkündigung bei variablem Zins
Ist der Zinssatz allerdings als variabel bei Vertragsabschluss festgesetzt worden, so besteht für den Kreditnehmer die generelle Möglichkeit einer Kündigung bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten, da variable Zinsvereinbarungen aufgrund des Risikos besonderen Schutz genießen. Die Wirksamkeit einer Kündigung des Kredits steht allerdings unter der allgemeingültigen Bedingung, dass innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Wirksamwerden der Kündigung, der Kreditbetrag zurückgezahlt werden muss. Erfolgt die Rückzahlung wiederum nicht in dieser Frist, ist die Kündigung hinfällig.
Das Kündigungsrecht ist allgemein gesichert und darf nicht ausgeschlossen oder in irgendeiner Weise erschwert werden. Die Ablösung eines Kredits kann darüber hinaus auch durch Umschuldungsvereinbarungen geschehen, die keine Vertragskündigung vorsehen, sondern vielmehr eine Änderung des Vertrags beinhalten. Dies ist allerdings von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich.
§ 490 BGB – Außerordentliches Kündigungsrecht
Eine außerordentliche Kündigung bezeichnet eine fristlose Kündigung des Kreditvertrags. Diese ist zulässig, insofern ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses für ein Kreditinstitut unzumutbar werden lässt. Wichtig hierbei ist vor allem, dass nach Paragraph 490 im Falle einer solchen Kündigung, der Darlehensgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.
Folgen bei einer vorzeitigen Kreditablösung
Vorfälligkeitsentschädigungen sind üblicherweise bei der Kündigung von normalen Verbraucherkreditverträgen die Regel, da sie in den Darlehensbedingungen der Banken häufig klausuliert vorkommen. Dies ist aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit in Deutschland nicht verboten und wird je nach Kreditinstitut unterschiedlich gehandhabt.
Vor allem bei Verbraucherkrediten lassen sich die Banken entgangene Zinsen mit einer Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Dennoch kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung nur in dem Fall zur Geltung, wenn der Kreditnehmer die vorgeschriebene Kündigungsfrist missachtet. Möglich ist es den Banken aber, dem Kreditnehmer durch die vorzeitige Kreditablösung eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Fazit zur vorzeitigen Kreditablösung
Bevor eine vorzeitige Kreditablösung in Betracht gezogen wird, ist eine genaue Kostenkalkulation unerlässlich. Hierbei sollten alle finanziellen Möglichkeiten und Gegebenheiten ausgelotet und untersucht werden. So sollten auf jeden Fall Vorfälligkeitsentschädigungen unbedingt in die Kalkulation mit aufgenommen werden, um zu schauen, ob ein Kredit nun vorzeitig getilgt wird oder nicht.
Hierbei gilt, je weiter sich der Kredit dem Schlusstermin nähert, desto geringer fällt auch die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Ist jedenfalls ein lukratives Angebot gesichtet, sollte der Kreditnehmer versuchen, dieses vor einer möglichen Vertragsauflösung mit seiner Bank durchzusetzen. Generell gilt, dass die Möglichkeit der Vertragskündigung erst ausgesprochen werden sollte, wenn absolute Gewissheit darüber herrscht, ob sich diese auch im wirtschaftlichen Sinn bezahlt macht.
Alternative „Sondertilgung“
Auch die Möglichkeit von Sondertilgungen sollte abschließend anstelle einer Kreditablösung nochmals betrachtet werden. Sondertilgungen bezeichnen dabei zusätzliche Zahlungen, die auf die Kreditschuld gerechnet werden. Sie sind zwar weder vertraglich vorgesehen, noch in irgendeiner Weise vereinbart, werden aber dennoch meistens von den Banken akzeptiert.
Allerdings sind die Sonderzahlungen insoweit geregelt, dass sie erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist (6 Monate nach Vertragsabschluss) getätigt werden dürfen. Darüber hinaus ist festgelegt, dass die Sondertilgungen nicht die monatliche Rückzahlungsrate reduzieren, sondern ausschließlich der Verkürzung der Restlaufzeit eines Kredits dienen.
