Eine Restschuldversicherung sichert den Kreditnehmer vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ab und übernimmt die Tilgung der noch ausstehenden Raten. Damit bringt sie auch der Bank eine zusätzliche Sicherheit.
Die Restschuldversicherung wurde ursprünglich eingeführt, um Darlehensgeschäfte im Todesfall abzusichern. Inzwischen ist die Restschuldversicherung auch auf die Arbeitslosigkeit und Krankheit erweitert worden. Der Kreditnehmer schließt bei der Kreditvergabe eine Lebensversicherung ab, welche beim Eintreten des Leistungsfalls die Tilgung der ausstehenden Restschuld übernimmt. Für den Kreditnehmer bedeutet eine Restschuldversicherung, dass die Angehörigen vor Schulden geschützt werden, wenn er in den genannten Fällen zahlungsunfähig werden sollte. Die Kosten einer Restschuldversicherung erhöhen zusätzlich die Kosten für ein Darlehen, was Kreditnehmer bereits im Vorfeld berücksichtigen sollten.
Manche Banken bestehen bei einigen Kreditverträgen auf den Abschluss einer Restschuldversicherung. Ist die Kreditvergabe an die Restschuldversicherung geknüpft, dann müssen die Kosten in den effektiven Jahreszins mit eingerechnet werden. Ist die Versicherung keine Voraussetzung, kann sie sich dennoch als nützlich erweisen, da die Bereitschaft des Kreditgebers, das gewünschte Darlehen zu gewähren, hierdurch positiv beeinflusst wird. Eine Restschuldversicherung kann auch die Stellung zusätzlicher Sicherheiten reduzieren und die Sicherheitsübereignung überflüssig machen.