Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein Ratenkredit kann vorzeitig zurückgezahlt werden. Banken und Kreditinstitute sehen mitunter sogenannte Sondertilgungen in ihren Rahmenbedingungen vor, von denen der Kreditnehmer Gebrauch machen kann.
Wer eine vorzeitige Kündigung beabsichtigt, sollte sich über die Kündigungsbedingungen bei seinem Geldinstitut informieren. Nach den gesetzlichen Regelungen ist die Kündigung eines Ratenkredits während der Kreditlaufzeit noch bis zu 6 Monate nach Abschluss des Kreditvertrages, bzw. nach Auszahlung der Kreditsumme möglich. Bei der Kündigung ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten.
Die vorzeitige Kündigung eines Ratenkredits kann eine gute Gelegenheit zur Umschuldung bieten. Eine Umschuldung ist die Begleichung eines Darlehens durch die Aufnahme eines neuen Kredites. Speziell wenn das alte Darlehen während einer Hochzinsphase aufgenommen wurde, bietet die Sondertilgung in Niedrigzinsphasen sicher Chancen, von besseren Bedingungen zu profitieren. Mit Hilfe der vorzeitigen Rückzahlung, bzw. einer Umschuldung, kann man auch seine Bonität erhöhen oder wiederherstellen.
Wer eine Umschuldung in Erwägung zieht, sollte sich sorgfältig nach den Möglichkeiten erkundigen und ein Beratungsgespräch mit den Kreditsachbearbeitern seiner Hausbank vereinbaren. Außerdem ist es wichtig, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, um die beste Lösung herauszufinden.