Bonität - Kreditwürdigkeit - Bonitätsprüfung
Die Bonität oder Kreditwürdigkeit bewertet das Kreditrisiko eines potentiellen Kreditnehmers. Die Bank prüft im Rahmen einer Bonitätsbewertung die Frage, ob und inwieweit ein Kreditantragsteller willens und fähig ist, den aus dem Kreditvertrag sich ergebenden Verpflichtungen termin- und betragsgerecht nachzukommen. Zu diesem Zweck werten die Banken alle ihnen zugänglichen Informationen über den Kunden, seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse und bestehende finanzielle Engagements aus und setzen dabei zusätzlich bankinterne Scoring-Verfahren ein.
Die Einschätzung der Bonität erfolgt zunächst auf der Grundlage der vorhandenen Informationen. Aus ihnen leitet die Bank die Erkenntnis und Einschätzung ab, wie sich der Kunde künftig verhalten und wie sich seine persönliche und wirtschaftliche Entwicklung künftig gestalten wird. Im Ergebnis steht dann die Entscheidung der Bank, einen beantragten Kredit zu gewähren oder abzulehnen.
Bonitätsprüfung als Risikovorsorge
Die Bonitätsprüfung wird immer dann durchgeführt, wenn die Bank das Risiko einer Geschäftsbeziehung bewerten muss. Ein Risiko besteht immer dann, wenn der Kunde einen Kredit wünscht, ein Girokonto eröffnet oder eine Kreditkarte beantragt. Auch beim Girokonto besteht immer die Möglichkeit einer Überziehung (siehe Dispokredit). Auf den Betrag oder die Dauer kommt es nicht an. Im Ergebnis kann die Bonitätsprüfung dazu führen, dass das Girokonto lediglich im Guthabenbereich geführt werden darf.
Auch nach einer Kreditvergabe prüft die Bank in regelmäßigen Abständen oder bei gegebenem Anlass, die Bonität ihres Kunden, mit dem Ziel, ein sich entwickelndes Risikopotential rechtzeitig zu erkennen und notfalls gegenzusteuern. Insbesondere dann, wenn im Rahmen eines Update-Services die Schufa ihre Mitgliedsunternehmen über die Eintragung eines negativen Merkmals informiert, wird die Bank hellhörig und überprüft die Situation. Wenn hingegen ein Kunde ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnet, bringt er selbst Geld zur Bank, so dass die Bank keinerlei Risiko hat und eine Bonitätsprüfung entfällt.
Basel II Eigenkapitalregeln bestimmen Bonitätsprüfung
Die Bonität beeinflusst nicht nur die grundsätzliche Entscheidung der Bank, eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Sie wirkt sich auch auf die Konditionen im einzelnen aus, zu denen die Bank die Geschäftsbeziehung gestaltet. Maßgeblich sind hierfür die neuen Eigenkapitalregeln gemäß dem Basel II Abkommen, in denen sich die Banken verpflichtet haben, ihre Kredite zur Stabilisierung des Finanzsystems zu einem bestimmten Teil mit Eigenkapital abzusichern.
Je höher die Bonität, desto niedriger die Kredit Zinsen
Dies führt dazu, dass die Banken ab 2007 die Höhe ihrer Kreditzinsen von der Bonität und Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abhängig machen müssen. Je positiver die Bonität eingeschätzt wird und umso geringer damit das Kreditausfallrisiko der Bank ist, desto weniger Eigenkapital muss die Bank für den Kredit bereit halten. Der Kunde zahlt dann weniger Zinsen.
Schlechte Bonität - höhere Eigenkapitalabdekcung durch die Bank - höhere Kredit Zinsen
Übernimmt die Bank ein höheres Risiko, muss sie den Kredit mit mehr Eigenkapital absichern und verlangt als Gegenleistung vom Kunden einen höheren Zinssatz. Im übrigen sind die Banken bereits nach dem Kreditwesengesetz verpflichtet, sich regelmäßig über die wirtschaftliche Situation ihrer Kunden sachkundig zu machen.
Selbstauskunft und persönliche Kriterien einer Bonitätsprüfung
Zum Einstieg in die Prüfung der Kreditwürdigkeit verwenden die Bank Formulare zur Selbstauskunft, in denen alle relevanten Daten über die Person des Kreditantragstellers abgefragt werden. Zu den persönlichen Daten gehören Namen, Geburtsdaten, aktuelle und frühere Adressen, sowie Familienstand, Kinderzahl und Güterstand. Auch der Ehepartner ist anzugeben. Abgefragt werden Beruf, Arbeitgeber und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Hieraus kann die Bank das Arbeitsplatzrisiko abwägen.
Arbeitsvertrag als Bonitätsindikator
Ein Angestelltenverhältnis wird regelmäßig als verlässlicher eingeschätzt als die Situation von Freiberufler und Selbständigen, für die zusätzliche Bonitätsanforderungen gelten. Dieseds muss alerdings mindestens sechs Monate bestehen, da dann die Probezeit bereits abgelaufen und ist und zudem muss es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln.
Wirtschaftliche Bonität
Im wirtschaftlichen Bereich werden die aktuellen Einkommensverhältnisse und die Vermögenssituation abgefragt. Das Gehalt ist meist durch die letzten drei Gehaltsbescheinigungen und Einkommensteuerbescheide nachzuweisen. Hierbei werden oft die Originale verlangt, um das Fälschungsrisiko auszuschließen. Auch das Gehalt des Ehepartners ist relevant, da sich danach die Lebensverhältnisse der Familie beurteilen. Wichtig ist, dass das Gehalt nachhaltig ist und zu erwarten ist, dass es auch künftig in dieser Größenordnung zur Verfügung steht.
Zu den Einnahmen zählen aber auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Mieterträge. Bei Wertpapieranlagen verlangt die Bank Depot- oder Kontoauszüge, bei Immobilienbesitz muss der Grundbuchauszug und bei Vermietung der Mietvertrag vorgelegt werden. Bereits bestehende Darlehensverpflichtungen sind anhand der Darlehensverträge und letzter Saldomitteilung offen zu legen.
Einnahmen/Ausgabenrechnung - Haushaltsrechnung
Dem nachhaltigen Nettomonatseinkommen stehen die monatlichen laufenden Ausgaben für Miete und Nebenkosten, Darlehensverpflichtungen, Unterhaltszahlungen, Versicherungen, Kfz-Kosten sowie ein allgemeiner, sich nach der Familienzahl richtender Lebensunterhaltsaufwand gegenüber. Zusätzlich wird der Kapitalaufwand für den beantragten Kredit hinzugerechnet. Danach muss mindestens der pfändungsfreie Betrag des Familieneinkommens übrig bleiben.
Girokonto als Informationsquelle
Eine weitere wichtige Informationsquelle für die Bonität ergibt sich, wenn der Antragsteller sein Girokonto bei dieser Bank führt. Diese Daten sind fortlaufend dokumentiert und stets aktuell und ohne weiteres verfügbar. Für die Analyse des Zahlungsverhaltens bezieht die Bank die aktuelle Kontosituation und den Kontoverlauf der Vergangenheit ein.
Sie kann daraus Überziehungen, Lastschriftrückgaben, geplatzte Schecks, Ausgabe- und Konsumverhalten, Sparintensität, aber auch den regelmäßigen Eingang von Gehalt, Kindergeld oder Unterhaltszahlungen erkennen.
Kreditscoring, harte und weiche Bonitätsmerkmale
Letztlich erfasst die Bank die persönlichen Daten auch noch im Rahmen eines Kreditscoring-Verfahrens statistisch und wertet diese aus. Die sich ergebende Scoringzahl, die in der Regel ähnlich der Schulnoten von 1 bis 6 angegeben wird, stellt eine zusätzliche Entscheidungshilfe dar und trägt zur Standardisierung der Kreditvergabe bei.
Im Rahmen der Bonitätsprüfung zieht die Bank regelmäßig auch eine Schufa-Auskunft. Liegen hier negative Eintragungen vor, kommt es auf deren Gewichtigkeit an. Die Kündigung eines früheren Kredits oder Girokontos können eine erneute Kreditvergabe blockieren. Die Eintragung der Eidesstattlichen Versicherung führt in jedem Fall dazu, dass eine Kreditvergabe auch bei guten Einkommensverhältnissen ausgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um harte Bonitätsmerkmale, die unzweifelhaft und meist gerichtlich veranlasst sind.
Bei weichen Merkmalen handelt es sich um persönliche und einseitig veranlasste Bewertungen, wenn beispielsweise ein Mahnbescheid vorliegt.
Bonitätsbeurteilungen sind teils auch subjektiv
Die Bonitätsbewertungen, die die verschiedenen Auskunfteien vornehmen, können teils voneinander abweichen. Sie beruhen oft auf unvollständigen Informationen. Die Schufa hat aufgrund ihrer Mitgliederstruktur einen weitaus größeren Informationskreis als beispielsweise die Creditreform.
In der Bewertung bekannter Informationen gibt es weniger Unterschiede, da eine Kreditkündigung als Tatsache feststeht und als solche wenig Beurteilungsspielraum zulässt. Im übrigen haben beispielsweise Schufa und Creditreform unterschiedliche Verfahren zur Erstellung eines Scorewertes, die im Detail nicht öffentlich bekannt sind und faktisch nicht zu beeinflussen sind. Letztlich sind gewisse subjektive Einschätzungen nicht auszuschließen.
Über die persönliche Selbstauskunft die eigene Bonität prüfen und Fehler korrigieren
Der Kreditinteressent kann neuerdings bei begründetem Anlass im Wege einer kostenfreien Selbstauskunft, auf die er einmal im Jahr einen gesetzlichen Anspruch hat, den Datenbestand bei allen Auskunfteien (wie z.B. SCHUFA oder Creditreform) selbst überprüfen und auf die Korrektur bzw. unvollständiger oder falscher Daten hinwirken.
