Wenn die langfristig zugesagten
Darlehen, wie zum Beispiel Bauspardarlehen, noch nicht zur Verfügung gestellt werden können aber schon Zahlungen zu leisten sind, so macht dies eine Zwischenfinanzierung erforderlich. So kann eine solche Zwischenfinanzierung bei einem noch nicht zugeteilten Bausparvertrag oder noch nicht ausgezahlten Arbeitgeberdarlehen notwendig werden.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe Z