Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. In dieses Grundbuch werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentum gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe W