Es ist möglich eine
Immobilie in mehrere Anteile aufzuteilen. Diese Anteile können einzeln veräußert wie auch belastet werden. Wohneigentum wird das Alleineigentum an einem dieser Anteile bezeichnet, soweit es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt. Das Wohnungseigentum beinhaltet das Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen, wie auch das Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen, die Teilungserklärung regelt die genaue Aufteilung.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe W