Als Werbungskosten bezeichnet man Aufwendungen, mit welchen der Erwerb, die Sicherung sowie die Erhaltung der Einnahmen gefördert werden. Aus diesem Grund können diese Werbungskosten von den Einnahmen steuermindernd abgezogen werden. So zum Beispiel bei einem vermieteten Wohnobjekt die
Abschreibungen, Kosten der Finanzierung sowie sonstige laufende Lasten und Abgaben.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe W