Genau wie die Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis gehören Verwaltungskosten zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, welche von der Bruttokaltmiete abgezogen werden. Somit mindern sie den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswert -ermittlung einer
Immobilie.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe V