Die Tilgungsvereinbarung ist die Vereinbarung über die Verrechnung der jeweiligen Tilgungsleistungen. Es gibt verschieden Möglichkeiten der Verrechnungsweisen, so zum Beispiel taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Terminen (monatlich, vierteljährlich, jährlich). In der Regel wird die Tilgungsverrechnung zeitgleich mit den Zahlungsterminen vereinbart. Der Effektivzinssatz wird durch die Tilgungsverrechnung beeinflusst.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe T