Die Tilgungsaussetzung ist eine Vereinbarung zwischen
Darlehensnehmer und Darlehens- geber, für eine bestimmte Zeit die
Tilgung eines
Darlehens auszusetzen. In dieser Zeit zahlt der
Darlehensnehmer keine
Tilgung für das
Darlehen. Häufig treten solche Tilgungsaussetzungen in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen auf. In solch einem Fall wird die nicht geleistete
Tilgung ersatzweise in eine Lebensversicherung oder Bausparvertrag investiert. Die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages werden dem Darlehensgeber zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung abgetreten. In dem Zeitraum der Tilgungsaussetzung erhält die jeweilige
Bank nur die vereinbarten Zinsen, hat aber Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben. Unter Umständen kann eine Tilgungsaussetzung bei vermieteten Objekten sinnvoll sein. Solche
Darlehen nennt man auch Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe T