Die Tilgungspflicht ist eine zwischen
Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbarte Zahlung zur
Tilgung des
Darlehens. Diese vereinbarte Zahlung ist außerhalb der laufenden Raten zu erbringen. Für den
Darlehensnehmer besteht die Pflicht zur Leistung dieser Zahlung.
Im Gegensatz zum Sondertilgungsrecht besteht hier kein Wahlrecht.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe S