Die Sondertilgung umfasst die zusätzliche
Tilgung in einer Summe zur normalen
Tilgung (zum Beispiel: 1%, 2%). Eine Sondertilgung ist bei Zinsfestschreibungen in der Regel nicht möglich, es sei denn schon bei Abschluss des Vertrages wird die Option der Sondertilgung vereinbart. Bei
Darlehen welche variabel verzinst werden kann man meist unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche
Tilgung leisten. Bei Bausparkassen sind Sondertilgung jederzeit geleistet werden. In der Regel können Sondertilgungen auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (=Restbetrag) geleistet werden. So verringert sich die Rate bei Zahlung auf den Nominalbetrag, die
Laufzeit des
Darlehens verringert sich bei der Zahlung auf den Effektivbetrag.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe S