Aus der Rangstelle ist im Grundbuch zu ersehen, in was für einer Reihenfolge im Falle einer
Zwangsvollstreckung des Grundstücks die jeweiligen Berechtigten ihre Forderungen aus dem Versteigerungserlös erhalten.
Gesetzliche und vertragliche Regelungen legen die Rangfolge fest.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe R