Zusammen mit der
Grundschuld wird der Rahmenzins eingetragen. Dieser sichert Nebenleistungen zusätzlich ab, das bedeutet die jeweilige
Bank kann sich aus dem Objekt bis zu der Höhe des Grundschuldbetrages plus jährlichen Rahmenzins befriedigen. Vorausgesetzt es besteht eine Forderung in dieser Höhe.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe R