Die Notarbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung von einem Notar gegenüber der
Bank. Diese Notarbestätigung bestätigt, dass der rangrichtigen Eintragung der
Grundschuld sonst keine anderen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangtest). Da der zuständige Notar durch die Notarbestätigung die Gewähr für die rangrichtige Eintragung übernimmt, ermöglicht die Notarbestätigung die vorzeitige Auszahlung des
Darlehens, noch bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe N