Der Teil des monatlichen Einkommens, welcher dem
Darlehensnehmer nach Abzug sämtlicher Verpflichtungen inklusive der Kosten für eine angemessene Lebenshaltung für die
Tilgung eines
Darlehens und der daraus resultierenden Zinsen übrig bleibt, bezeichnet man als freie Mittel.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe M