Unter Maklercourtage versteht man eine Maklerprovision (§§ 652 ff. BGB). Eine Provision ist zu zahlen, wenn ein Grundstück durch einen Makler vermittelt wird. Die Provisionshöhe wird frei vereinbart. 3 bis 6% des Kaufpreises ist die übliche Provision bei der Vermittlung von Grundstücken sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe M