Eine Instandhaltungsrücklage ist ein vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag. Diese Instandhaltungsrücklage dient für Reparaturen am
Gemeinschaftseigentum. Die gezahlte Rücklage gehört vor dem Verbrauch zum
Gemeinschaftseigentum.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe I