Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird das Gemeinschaftseigentum erworben. Unter diesem Gemeinschaftseigentum versteht man alle Vermögenswerte, welche der Eigentümergesellschaft insgesamt gehören, und von dieser verwaltet und unterhalten werden. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke, Treppenhaus, dach, Aufzug oder ähnliches. Neben den gesetzlichen Regelungen ist hier auch die Teilungserklärung zu beachten, in dieser sind die Eigentumsverhältnisse näher definiert.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe G