Unter Geldbeschaffungskosten versteht man alle Aufwendungen welche im Zusammenhang mit einer vorgesehenen Kreditaufnahme stehen. Die Geldbeschaffungskosten umfassen unter anderem zum Beispiel
Bereitstellungszinsen, Darlehensgebühren,
Disagio sowie die Kosten für Sicherstellung des
Darlehens. Wird das Objekt welches durch ein Kredit finanziert wird, so können die marktüblichen Kosten als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe G