Erschließungskosten werden die Kosten genannt, welcher der Gemeinde entstanden sind, wenn sie ein Grundstück baureif gemacht hat. Dazu gehören unter anderem der Straßenbau, der Kanalbau, die Wasser-, Elektrizität- und Gasversorgung. Geregelt ist diese Beitragserhebung im Baugesetzbuch sowie in der Beitragssatzung der Gemeinde.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe E