Der Darlehensvertrag beinhaltet einen Vertrag über die Bewilligung wie auch Rückzahlung einer bestimmten Darlehenssumme. Solch ein Darlehensvertrag unterliegt keinen Formschriften. In der Praxis gibt es zwei Verfahren für das Zustandekommen eines solchen Vertrages, diese gilt es zu unterscheiden. Einmal kommt das
Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der
Bank zustande. Zum anderen durch ein Finanzierungsangebot der
Bank und die Annahme durch den Kunden.
Im Darlehenvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden unter anderem die Darlehenshöhe, die Art der Besicherung (
Sicherheiten), die
Konditionen und die allgemeinen Darlehensbedingungen festgehalten.
Durch den Eintrag einer
Grundschuld wird das Baufinanzierungsdarlehen gesichert.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe D