Der Darlehensnehmer ist der Empfänger des
Darlehens durch den Darlehensgeber. Gemäß den vertraglichen Bedingungen hat der Darlehensnehmer das
Darlehen an Darlehensgeber zurückzuzahlen. Natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen können als Darlehensnehmer auftreten.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe D