Sie müssen eine Provision zahlen, sobald Ihnen ein Grundstück oder eine Finanzierung durch einen Makler vermittelt wird.
Gängige Provisionssätze sind für:
- die Vermittlung von Grundstücken (auch ETW, EFH, MFH) 3-6% vom Kaufpreis
- die Vermittlung einer Finanzierung 1-5% des Darlehensnominalbetrages
- die Vermietung ein bis maximal zwei Monatsmieten
Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe C