Unter Cap versteht man die Vereinbarung einer Zinsobergrenze auf einen bestimmten Betrag über eine bestimmte
Laufzeit bei einem variablen
Darlehen. Das gibt dem Kunden Sicherheit, dass er bei steigendem Zins auf keinen Fall mehr als den Cap vereinbarten Zins zahlen muss. Wird ein Cap vereinbart, so muss der Kunde einen Aufschlag zahlen. Zusätzlich kann auch eine Zinsuntergrenze vereinbart werden.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe C