Die Briefgrundschuld ist in der Regel eine
Grundschuld, bei welcher neben der Eintragung im Grundbuch zusätzlich noch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die Bestellung einer
Buchgrundschuld ist in der heutigen Zeit die übliche Form der Grundschuldbestellung.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe B