Als Bereitstellungszinsen werden Zinsen bezeichnet, welche anfallen wenn ein
Darlehen für Sie bereitgestellt wurde, Sie sich aber dieses
Darlehen noch nicht haben auszahlen lassen bzw. abgerufen haben. In der Regel werden solche Zinsen erst nach drei Monaten erhoben. In der Steuererklärung können die Bereitstellungszinsen bei einem vermieteten Objekt als
Werbungskosten geltend gemacht werden.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe B